Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen und Inkassohilfe
Werden Ehegatten- und/oder Kinderalimente nicht vollumfänglich, verspätet oder gar nicht bezahlt, kann das Inkasso einer Alimentenhilfestelle übertragen werden. Bei Kinderalimenten besteht zusätzlich allenfalls ein Anspruch auf eine Alimentenbevorschussung. Zuständig für die Beratung, Unterstützung und Umsetzung dieser Aufgaben sind die Alimentenhilfestellen des Amtes für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich (AJB).
Für die Gesuche um Alimentenbevorschussung aus den Gemeinden Bonstetten, Wettswil a.A. und Stallikon ist das Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) Dietikon zuständig.
Amt für Jugend und Berufsberatung, kjz Dietikon, Alimentenhilfe
Badenerstrasse 9
8953 Dietikon
Telefon 043 259 93 00
Website ajb
Kontakt:
Rita Keller, 044 208 17 02, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.