News

1. Sozialhilfebestätigung:

Ausländerinnen und Ausländer benötigen für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung und im Zusammenhang mit Einbürgerungsgesuchen eine Bestätigung der Sozialhilfebehörden ihres Wohnortes, dass Sie keine Sozialhilfe bezogen haben.

Diese Bestätigung können Sie bei uns via E-Mail (This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.) bestellen.
Senden Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Kopie Ausweis/e
  • Kopie Schreiben vom Migrationsamt oder ausgefülltes Formular aus dem Einbürgerungsgesuch
  • Angaben über Ihren aktuellen oder früheren Wohnsitz in Bonstetten, Stallikon oder Wettswil und Ihre derzeitige Adresse

Die Bestätigung ist kostenlos und wird Ihnen anschliessend innert 5 Arbeitstagen per A-Post zugestellt.

 

 

2. Ukraine-Hilfe: Anlaufstelle, private Unterbringung, Verlängerung des Aufenthalts, Familiennachzug, Asyl beantragen:

Kantonale Anlaufstelle

Der Ukraine-Konflikt bewegt die Zürcher Bevölkerung. Viele fragen sich, wie sie die Kriegsflüchtlinge unterstützen können.

Für Fragen hat das Kantonale Sozialamt eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Sie nimmt auch Angebote für Privatunterbringungen entgegen und vermittelt diese an die Gemeinden weiter.

Die Ukraine-Anlaufstelle ist erreichbar über This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. und Telefon 043 259 24 41
(Montag bis Freitag, jeweils von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr)

Weitere Informationen (private Unterbringung, Verlängerung des Aufenthalts, Familiennachzug, Asyl beantragen finden Sie direkt auf der Homepage des Kantonalen Sozialamtes:
https://www.zh.ch/de/migration-integration/ukrainehilfe.html